Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) gab heute eine Erklärung ab und bat um eine Stellungnahme zum Thema „Verwahrung von Wertpapieren digitaler Vermögenswerte durch Broker-Dealer“.
Die Bundesbehörde war der Ansicht, dass dies Innovationen im Zusammenhang mit der Anwendung der Securities Exchange Act Rule auf Wertpapiere digitaler Vermögenswerte fördern würde
Nach Angaben der Kommission wird ein unter bestimmten „Umständen“ tätiger Bitcoin Pro Händler für einen Zeitraum von fünf Jahren keinen Durchsetzungsmaßnahmen unterzogen. Unter anderem muss der Broker-Dealer die Kontrolle über „voll bezahlte und übermargierte digitale Wertpapiere“ des Kunden haben.
Zu diesen Umständen gehört außerdem, dass der Broker-Dealer sein Geschäft auf Wertpapiere digitaler Vermögenswerte beschränkt. Es erfordert, dass Broker-Dealer Verfahren festlegen und implementieren, um die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken zu mindern. Die SEC erklärte, dass Broker-Dealer ihre Kunden auch auf Handelsrisiken aufmerksam machen müssen.
Darüber hinaus bat die SEC um Kommentare dazu, wie Anleger BTC und ETH zur Bezahlung von Sicherheitstoken verwenden können:
Sollte diese Position um die Verwendung von nicht sicherheitsrelevanten digitalen Vermögenswerten als Zahlungsmittel für Wertpapiere digitaler Vermögenswerte erweitert werden?
Kürzlich haben Kongressmitglieder die Bundesbehörde gebeten, die Regeln zu überprüfen, welche Broker-Dealer digitale Wertpapiere verwahren dürfen. In einem Brief an die FINRA schrieben die Beamten :
In Ermangelung von Leitlinien der SEC hat die FINRA keine Broker-Dealer-Anträge, die die Verwahrung digitaler Wertpapiere beinhalten, vollständig abgelehnt, wodurch die Anträge zur Berufung berechtigt wären. Vielmehr hat FINRA zugelassen, dass die Anträge – oft jahrelang – nachlassen, oder die Antragsteller gebeten, solche Anträge zurückzuziehen.
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